Umnutzungs- und Bauanträge

Bauvorlagerecht für Innenarchitekten

Schon gewusst? Als vollwertige Mitglieder der Architektenkammern haben Innenarchitekten und Innenarchitektinnen Bauvorlagerecht. Ein Waschsalon soll zum Café werden, eine Erdgeschosswohnung zur Kanzlei oder eine Büroetage zur Arztpraxis? Für solche Umnutzungsanträge ist kein Hochbaubüro vonnöten. Auch für Anbauten, Fassadengestaltung und umfassende Sanierungen dürfen InnenarchitektInnen Bauanträge einreichen. Je nach Gesetzeslage in den Ländern ist es Kammermitgliedern der Innenarchitektur teilweise ebenso erlaubt, Gebäude mit mehreren Geschossen zu planen und einzureichen.

Vor diesem Hintergrund sollte unser Fachgebiet in Wettbewerbsverfahren unbedingt verstärkt eingebunden werden! Denn bei vielen Architekturwettbewerben geht es oft um Umnutzung und Modernisierung im Bestand – Hier geben Fachplanende der Innenarchitektur wichtige fachspezifische Impulse, weil sie von innen her denken, vom täglichen Tun, von Handlungsabläufen, von haptischen Erlebnissen, vom Sein im Raum. 

 

Umnutzungsantag und Bauantrag für Gastronomie Berlin

Innenarchitektur ist die Fachdisziplin, die unsere tägliche Umgebung gestaltet. Menschen halten sich zu 80 % in Räumen auf. Räume beeinflussen unser Befinden und unser Tun in hohem Maße.
Dass Innenarchitekten und Innenarchitektinnen ansprechende, einladende, repräsentative Wohn- und Geschäftsräume gestalten, ein gutes Gefühl für Möbel und Farben haben und sich professionell um die Einrichtung kümmern, dafür gibt es ein wachsendes Verständnis. Innenarchitektur kann sogar noch mehr. Darüber sprechen wir in unserem Themenmonat: Was kann Innenarchitektur?

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